er muss sich darauf eingerichtet haben, durch die deliktische Tätigkeit einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung zu erzielen. Ob dies der Fall ist, entscheidet sich nach der Gesamtheit der Umstände: Der Häufigkeit der begangenen Delikte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, der Art und Weise des Vorgehens, der erzielten und angestrebten Deliktssumme (NIG- GLI/RIEDO, a.a.O., N 98 f. zu Art. 139 StGB mit weiteren Hinweisen).