_ in der K.________-Filiale an der S.________(Strasse) .________ diverse Waren (1 Posten Lebensmittel, 2 Büchsen Tabak «Winston» sowie 2 Büchsen Bier «Desperados») behändigte und ohne Bezahlung dieser Waren den Laden verliess (Ziff. 2.4 der Anklageschrift/Ziff. 2.4 des erstinstanzlichen Dispositivs). Schliesslich ist auch unbestritten, dass der Beschuldigte am 11. Januar 2019 in D.________ im O.________ die Diebstahlsicherung einer «Guess»-Tasche entfernte und das Geschäft anschliessend mit der Tasche und ohne deren Bezahlung verlassen hat (Ziff. 2.6 der Anklageschrift/Ziff. 2.5 des erstinstanzlichen Dispositivs).