Beim zweiten Mal ging der Beschuldigte erneut in die Filiale, behändigte einen Staubsauger, legte diesen in den Einkaufswagen und gelangte hinter den Kassenbereich. Beim Verlassen des Ladens ohne Bezahlung der Ware wurde er in der Folge vom Personal gestört, worauf er den Wagen samt Staubsauger stehen liess und zu flüchten bzw. sich zu verstecken versuchte, wobei er angehalten und der Polizei übergeben werden konnte (Ziff. 2.3 der Anklageschrift/Ziff. 2.3 des erstinstanzlichen Dispositivs). Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte am 13. Dezember 2018 in N.________ in der K.________-Filiale an der S.________(Strasse) .