2.6 (geringfügig) […], begangen zusammen mit einer unbekannten Frau, ev. X.________, am 11.1.2019, ca. 19:45 Uhr, in D.________, Y.________ (Strasse) 2, im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 169.00, z.N. O.________ AG, v.d. Z.________ (Geschädigte), indem er das Geschäft zusammen mit einer unbekannten Frau betrat, wobei sie eine Damenhandtasche aus Leder „Guess" behändigte, im Untergeschoss die Tasche dem Beschuldigten übergab, welcher im toten Winkel der Überwachungskamera die Sicherung