2.4. (geringfügig) […], ev. gemeinsam mit einem unbekannten Begleiter, ev. V.________ begangen, am 13. Dezember 2018, in N.________, S.________. .________, im Deliktsbetrag von CHF 72.85, z.N. K.________ AG, v.d. W.________ (PK im Zivilpunkt, Forderung: CHF 200.00 Schadenersatz), indem er das Geschäft betrat, diverse Waren (1 Posten Lebensmittel, 2 Büchsen Tabak „Winston" sowie 2 Büchsen Bier „Desperados") behändigte und das Ladenlokal verliess, ohne diese zu bezahlen, wobei er ausserhalb des Ladenlokals angehalten und der Polizei übergeben werden konnte. […]