3. der Schuldsprüche wegen Diebstahls, mehrfach und teilweise geringfügiges Vermögensdelikt begangen gemäss Ziff. I.1.2, 1.3 + 1.4 AKS, des Hausfriedensbruchs gemäss Ziff. I.1.2, 2.4 + 2.6 AKS, des Führens eines Fahrrades in angetrunkenem Zustand und der einfachen Verkehrsregelverletzung gemäss Ziff. I.4 AKS sowie der Konsumwiderhandlungen gegen das BetmG gemäss Ziff. I.5 AKS; 4. der Verurteilung zur Bezahlung zu ¾ der Verfahrenskosten. II. A.________ sei schuldig zu erklären des Diebstahls, gewerbsmässig qualifiziert, begangen im Einzelnen wie folgt: