7. des Führens eines Fahrrades, in angetrunkenem Zustand und der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfach begangen durch Führen eines Fahrrades ohne Licht und durch unerlaubtes Befahren eines Trottoirs mit einem Fahrrad, am 28.02.2019 in P.________; 8. der Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 12.12.2018 in D.________ durch Konsum von Kokaingemisch und Benzodiazepinen unter Ausscheidung der darauf entfallenden Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Verfahren und teilweiser Auferlegung an den Kanton Bern, sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die entstandenen Verteidigungskosten (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO)