3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im oberinstanzlichen Verfahren wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten, datierend vom 25. Oktober 2022 (pag. 848 ff.) und ein ergänzender Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 24. Oktober 2022 (pag. 808 ff.) eingeholt sowie die Asylakten beim Staatssekretariat für Migration (pag. 757 ff.), die Strafakten EO 20 11897 sowie die Strafakten EO 21 7591 ediert (pag. 855) . Ferner wurde der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag.