2. Berufung Gegen das erwähnte Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten am 9. April 2021 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 616). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 28. Juni 2021 (pag. 620 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 662 f.). Mit Berufungserklärung vom 15. Juli 2021 wurde das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich der Schuldsprüche gemäss Ziff.