Bezüglich die Schuldsprüche entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 6'857.90 (3/4 der gesamten amtlichen Entschädigung von CHF 9'143.86). A.________ hat dem Kanton Bern die auf die Schuldsprüche entfallende ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 6'857.90 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 4 V. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: