Die Auslagen setzen sich zusammen aus: Entschädigung für Zeugen CHF 33.75 Total CHF 33.75 Total Verfahrenskosten CHF 9’858.75 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 750.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 9'108.75. IV.