3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. Zu ¾ der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 9'825.00 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 33.75, insgesamt bestimmt auf CHF 9'858.75. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 7’575.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 2’250.00 Total CHF 9’825.00