4. des Führens eines Fahrrades in angetrunkenem Zustand und der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfach begangen durch Führen eines Fahrrades ohne Licht und durch unerlaubtes Befahren eines Trottoirs mit dem Fahrrad, am 28.02.2019 in P.________ (Ziff. I.4 der Anklageschrift); 5. der Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 12.12.2018 in D.________ durch Konsum von Kokaingemisch und Benzodiazepinen (Ziffer. I.5 der Anklageschrift);