Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 250.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 3'036.25. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwalt B.________ eine anteilsmässige Entschädigung von 1/4 des gesamten amtlichen Honorars von CHF 9’143.80, ausmachend CHF 2'285.95, ausgerichtet (vgl. Ziff. IV. nachstehend). III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des Diebstahls, mehrfach und teilweise als geringfügiges Vermögensdelikt, begangen im Einzelnen wie folgt: