3. von der Anschuldigung des Diebstahls sowie des Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am 24.12.2018 in I.________, im Deliktsbetrag von CHF 599.00, z.N. der C.________ (Ziff. I.2.5 der Anklageschrift); 4. von der Anschuldigung der Nötigung, angeblich begangen am 09.09.2020 in D.________, z.N. von E.________ und deren Kinder (Ziff. I. 3 der Anklageschrift) unter Auferlegung von 1/4 der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'275.00 und Auslagen (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 11.25, insgesamt bestimmt auf CHF 3'286.25, an den Kanton Bern.