2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wird auf 9 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'800.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3’000.00. 19 III.