1. der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 20. September 2020, um ca. 13.18 Uhr, bei der temporären Verzweigung Wankdorf – Lausanne, Autobahn A6 Süd L Bern durch unvorsichtiges Wiedereinfügen in den Verkehr (unter Verursachung einer Streifenkollision mit Gefährdung), 2. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall mit Sachschaden, begangen am 20. September 2020 in Bern,