20. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 600.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre bestimmt. Des Weiteren wird der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 9 Tage festgesetzt wird.