Gemäss den VBRS-Richtlinien ist das Befahren und Anhalten auf der Sperrfläche auf einer Autobahn mit einer Busse von CHF 500.00 (sonstiger Fahrfehler auf der Autobahn [S. 23 VBRS-Richtlinie]) zu sanktionieren. Das pflichtwidrige Verhalten bei einem Unfall mit Sachschaden ist mit Busse ab CHF 400.00 zu ahnden. Hinzu kommt eine Busse von CHF 100.00 für die verletzte Pflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsfeststellung (S. 23 VBRS-Richtlinie). Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz qualifiziert die Kammer das unsinnige Befahren der sowie das gefahrenträchtige Anhalten auf der Sperrfläche als gravierendste Übertretung.