unvermittelt vor ihr Fahrzeug und es ist nur deren ausserordentlich guter Reaktion zu verdanken, dass keine gravierenderen Folgen resultierten. Es ist nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn die kurz nach B.________ fahrenden «Trikes» vom Beschuldigten erfasst worden wären. Der Beschuldigte schuf durch das unvorsichtige Befahren der Fahrspur eine konkrete Gefahr. Die von der Vorinstanz ausgesprochene Geldstrafe von 20 Tagessätzen erscheint deutlich zu mild.