_ kollidierte, obwohl diese noch stark abbremste, wegen der Baustelle aber nicht nach rechts ausweichen konnte. Ebenfalls erstellt ist, dass der Beschuldigte die Kollision realisiert hat und dennoch ohne sich um den Schaden zu kümmern einfach weiterfuhr. Selbst wenn keine Videoaufnahmen vorlägen, ist gestützt auf die überzeugenden und glaubhaften Zeugenaussagen, welche durch die Schadensbilder an den beteiligten Personenwagen untermauert werden, der Sachverhalt gemäss Strafbefehl als erwiesen zu erachten. III. Rechtliche Würdigung