12.6 Beweisergebnis Aufgrund der voranstehenden Ausführungen resp. gestützt auf die glaubhaften Aussagen von B.________, die Videoüberwachungsbilder der Autobahnverzweigung sowie die Schadensbilder ist erstellt, dass der Beschuldigte nach dem Halt auf der Sperrfläche unvermittelt und ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten wieder den Fahrstreifen in Richtung Lausanne befuhr, der korrekt fahrenden B.________ den Weg abschnitt und seitlich mit dem Personenwagen von B.________ kollidierte, obwohl diese noch stark abbremste, wegen der Baustelle aber nicht nach rechts ausweichen konnte.