Zu Beginn gab der Beschuldigte auch an, dass er zwar einen Knall gehört habe, er indes gedacht habe, dass nur sein Auto betroffen sei (pag. 7). Als er am 15.10.2020 von der Kantonspolizei zur Erstellung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse telefonisch kontaktiert und dabei über den Inhalt der Videoüberwachungsbilder der Autobahnverzweigung informiert wurde, habe er spontan angegeben, dass er 200 % sicher sei, dass die Schuld bei der Frau liege und er keine Schuld am Unfall trage (vgl. pag. 13). Ohne dass er im Anschluss Akteneinsicht erhalten hätte (diese erfolgte erst am 13.01.2021, pag.