Am 21.12.2020 gab er bei der Staatsanwaltschaft zu, dass er auf der Sperrfläche gehalten hat (pag. 42, RZ 40), was er anlässlich der Hauptverhandlung dann nochmals bestätigte (pag. 65, RZ 8). Obwohl er seine Aussage vom 20.09.2020, wonach er die Sperrfläche nicht befahren habe, unterschriftlich bestätigt hatte (vgl. pag. 7), bestritt er anlässlich der Befragung an der Hauptverhandlung, von der Polizei dazu befragt worden zu sein (pag. 65, RZ 5 f.). Zu Beginn gab der Beschuldigte auch an, dass er zwar einen Knall gehört habe, er indes gedacht habe, dass nur sein Auto betroffen sei (pag. 7).