Betrachtet man die Aussagen des Beschuldigten gesamthaft, lässt sich einerseits festhalten, dass seine Schilderungen nicht mit den Videoüberwachungsbildern der Unfallstelle und den von der Kantonspolizei fotografisch festgehaltenen Unfallspuren an den beiden Fahrzeugen übereinstimmen. Sodann variieren seine Angaben zum mutmasslichen Tathergang. Der Beschuldigte machte unterschiedliche, sich teils widersprechende Aussagen dazu: So hat er gegenüber der Polizei am 20.09.2020 angegeben, die Sperrfläche nicht befahren zu haben (pag. 7). Am 21.12.2020 gab er bei der Staatsanwaltschaft zu, dass er auf der Sperrfläche gehalten hat (pag.