Hinter dem schwarzen Auto folgen mehrere «Trikes». Lässt man die beiden Videosequenzen parallel laufen (vgl. Zusammenschnitt IMG_2168 [pag. 20]), ist belegt, dass das rote Auto, vereinbar mit dem Fahrzeug des Beschuldigten, auf der Sperrfläche hielt und dem schwarzen Fahrzeug, vereinbar mit dem Personenwagen von B.________, den Weg abschnitt, als es wieder auf die Spur einbog. Der Fahrer des roten Autos tätigte offensichtlich keinen Seitenblick, andernfalls er das vortrittsberechtigte Fahrzeug auf der Fahrspur wahrgenommen hätte.