Ein Nebeneinanderfahren auf einer Fahrspur sei aber bereits aus Platzgründen nicht möglich. Auch hätte er nach dem Anfahren eine viel geringere Geschwindigkeit haben müssen, als die bereits fahrende Verkehrsteilnehmerin, weshalb sich nicht erschliesse, wie er so vor ihr Fahrzeug hätte fahren sollen. Wahrscheinlicher sei vielmehr, dass er im Zeitpunkt der Kollision bereits auf der Spur gefahren sei und B.________ dann hinten in sein Heck hineingefahren sei. Im Übrigen habe er keine schwarzen Spuren an seinem Fahrzeug gehabt. Zudem könne er nicht von einem Unfall fliehen, den er in diesem Moment nicht wahrgenommen habe.