4. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragte an der oberinstanzlichen Verhandlung sinngemäss, er sei schuldig zu sprechen der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Befahren einer Sperrfläche sowie durch widerrechtliches Halten auf einer Sperrfläche und sei dafür angemessen zu bestrafen. Von den weiteren Anschuldigungen sei er freizusprechen (zum Ganzen vgl. pag. 167).