3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 17. November 2021 [pag. 153]) und ein Leumundsbericht inklusive Erhebungsformular über seine wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 3. November 2021 [pag. 147 ff.]) eingeholt. An der Berufungsverhandlung vom 7. Dezember 2021 wurde B.________ als Zeugin einvernommen (pag. 159 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 162 ff.).