2 Auf Anfrage vom 4. August 2021 (pag. 132 f.) präzisierte der Beschuldigte mit Schreiben vom 17. August 2021, dass sämtliche Schuldsprüche angefochten würden (pag. 135). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 23. August 2021 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 140 f.). In der Folge wurde der Beschuldigte auf den 7. Dezember 2021 zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vorgeladen (pag. 142 f.).