2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 850.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf neun Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, von total CHF 1'800.00. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'200.00. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]