1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht [nachfolgend teilweise: Vorinstanz]) erkannte mit Urteil vom 6. Mai 2021 (pag. 73 ff. [Hervorhebungen im Original]): I. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 20.09.2020 in Bern 1. durch Befahren einer Sperrfläche und widerrechtliches Halten auf der Sperrfläche 2. unvorsichtiges Wiedereinfügen in Verkehr (unter Verursachung einer Streifenkollision mit Gefährdung)