1. Die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'317.50 werden vom Kanton Bern getragen. 2. Die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’000.00 werden vom Kanton Bern getragen. 3. Für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren wird A.________ für ihre private Verteidigung durch Rechtsanwältin B.________ eine Entschädigung von CHF 4'814.60 ausgerichtet (inkl. Auslagen und MWST). 4. Für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren wird A.________ für ihre private Verteidigung durch Rechtsanwältin B.________ eine Entschädigung von CHF 1'566.95 ausgerichtet (inkl. Auslagen und MWST).