Der Aufwand für das (beschränkte und schriftliche) Berufungsverfahren erscheint vorliegend wieder höchstens knapp durchschnittlich, Bedeutung und Schwierigkeit der Sache als klar unterdurchschnittlich. Unter Berücksichtigung der eingereichten Stundenabrechnungen setzt die Kammer den Prozentsatz für beide Verteidigungen auf 25% von CHF 5'400.00 (höhere Gebühr für die erste Instanz, siehe oben) fest, ausmachend je CHF 1'350.00 Honorar oder umgerechnet in Stunden 5.4 h.