Von daher erscheint die Ausschöpfung des Tarifrahmens von CHF 24'500.00 (Sockelbetrag von CHF 500.00 abgezogen) bis maximal 20% noch zulässig, ausmachend CHF 4'900.00 plus Sockelbetrag, wobei die Umrechnung auf Stunden (CHF 5'400.00 / CHF 250.00 = 21.6 Stunden) dieses Resultat auch im Lichte der eingereichten Stundenabrechnungen nicht unbillig erscheinen lässt. Konkret ist indessen noch zu berücksichtigen, dass die Verteidigung der Beschuldigten 1 erst anfangs 2021 ins Spiel kam, hingegen die Verteidigung der Beschuldigten 2 bereits im Herbst 2019 (siehe pag. 327 und 329).