Der Aufwand ist vorliegend als knapp durchschnittlich (3 von 24 Punkten) zu bezeichnen, während dem die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses bei objektiver Betrachtung klar unterdurchschnittlich (je 1 von 24 Punkten) erscheinen. Von daher erscheint die Ausschöpfung des Tarifrahmens von CHF 24'500.00 (Sockelbetrag von CHF 500.00 abgezogen) bis maximal 20% noch zulässig, ausmachend CHF 4'900.00 plus Sockelbetrag, wobei die Umrechnung auf Stunden (CHF 5'400.00 / CHF 250.00 = 21.6 Stunden) dieses Resultat auch im Lichte der eingereichten Stundenabrechnungen nicht unbillig erscheinen lässt.