8.4.2 Beurteilung der Entschädigungen für die erste Instanz Die Honorarnoten der Verteidigung werden nach Stunden abgerechnet, was auch auf Grund der Ausführungen des bisherigen Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts zur Entschädigung der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte und dem Nachforderungsrecht nicht unzulässig erscheint. Bei der aktuellen Fassung des Kreisschreibens Nr. 15 vom 21. Januar 2022 wird bei der Festsetzung des Nachforderungsbetrags nach Art. 42a KAG (also des «Vollhonorars») jedoch zur konkreten Vorgehensweise unter Ziff.