Der Tarifrahmen in Strafsachen in Verfahren vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts beträgt CHF 500.00 bis 25‘000.00 (Art. 17 Bst. b PKV), wobei das Honorar in diesem Fall auch die Abgeltung für den Aufwand für das Vorverfahren umfasst (Art. 17 Abs. 2 PKV). Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand und der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG). Die Bemühungen des Anwaltes müssen sachbezogen und angemessen sein.