punkt der Mandatierung des Rechtsanwaltes noch nicht habe wissen können, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, diese aber nicht persönlich vor Gericht vertreten werde. Weil zu Beginn eines Verfahrens nur schwer abgeschätzt werden könne, ob Komplikationen entstehen würden, sei es für eine wirksame Verteidigung absolut wesentlich, möglichst frühzeitig im Verfahren mit ihr zu beginnen (pag. 442). Die Beschuldigte 1 führte hingegen aus, dass die Waffengleichheit auch zwischen den Beschuldigten zur Anwendung kommen könne.