Zudem seien derlei Massnahmen im Falle eines allfälligen Schuldspruchs nie in Aussicht gestellt worden und die Beschuldigten hätten denn auch zu keinem Zeitpunkt über eine Busse hinausgehende, negative Auswirkungen für sich oder ihre Hunde zu befürchten gehabt. Insbesondere habe ihnen keine aus einem Schuldspruch abgeleitete Konsequenzen, welche das zukünftige, berufliche Fortkommen in irgendeiner Weise zu erschweren im Stande gewesen wären, gedroht. Betreffend die Zivilforderung sei es um Tierarztkosten von CHF 599.60 sowie um eine Genugtuung von CHF 1'000.00 gegangen.