Des Weiteren habe sich der Veterinärdienst des Kantons Bern als Partei vorzeitig aus dem Strafverfahren zurückgezogen und auf weitergehende Massnahmen betreffend die beiden Hunde verzichtet. Zudem seien derlei Massnahmen im Falle eines allfälligen Schuldspruchs nie in Aussicht gestellt worden und die Beschuldigten hätten denn auch zu keinem Zeitpunkt über eine Busse hinausgehende, negative Auswirkungen für sich oder ihre Hunde zu befürchten gehabt.