6. Sachverhalt / Ausgangslage Mit Strafbefehlen vom 11. September 2019 (pag. 50 [Beschuldigte 1]; pag. 133 [Beschuldigte 2]) wurde den Beschuldigten vorgeworfen, dass sie am 24. Juli 2019 um ca. 20:30 Uhr während eines Spaziergangs am Ufer des H.________ ihre nicht angeleinten Hunde nicht hätten abrufen können und deshalb nicht hätten verhindern können, dass es zu einem Gerangel zwischen ihren Hunden sowie dem Hund der Straf- und Zivilklägerin gekommen sei. Der Hund der Straf- und Zivilklägerin habe sich dabei Bissverletzungen an der rechten Flanke zugezogen und operativ behandelt werden müssen.