Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete in seiner Berufungsbegründung vom 4. Oktober 2021 (pag. 434 ff.) namens der Beschuldigten 2 folgende Anträge (pag. 435): 1. Als Folge des Freispruchs seien die Verfahrenskosten der ersten Instanz vollständig dem Kanton Bern aufzuerlegen und C.________ sei eine Entschädigung in der Höhe der einreichten Honorarnote von Rechtsanwalt D.________ (CHF 8'265.65) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte auszurichten; 2. Soweit weitergehend sei die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils festzustellen;