2 4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete in ihrer Berufungsbegründung vom 4. Oktober 2021 (pag. 416 ff.) namens der Beschuldigten 1 folgende Anträge (pag. 417): 1. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat vollumfänglich zur Bezahlung aufzuerlegen. 2. Der Berufungsführerin sei für das erst- und oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung gemäss Honorarnoten zuzusprechen.