2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Beschuldigte 1, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, und die Beschuldigte 2, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, mit Schreiben vom 1. Juni 2021 (pag. 341) bzw. 2. Juni 2021 (pag. 344) form- und fristgerecht die Berufung an. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 29. Juni 2021 (pag. 377 f.) erklärten die Beschuldigten mit Eingabe vom 19. Juli 2021 (pag. 389 ff. [Beschuldigte 1]; pag. 393 ff. [Beschuldigte 2]) form- und fristgerecht die Berufung.