1. des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand, qualifiziert begangen am 20. Juni 2018 in C.________ (1,37 g/kg), 2. der Sachbeschädigung, begangen am 8. April 2018 in Bern, zum Nachteil von D.________, 3. des Führens eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis, mehrfach begangen 3.1. am 8. April 2018 in Bern, 3.2. am 20. Juni 2018 in C.________, 4. des Parkierens ausserhalb eines Parkfeldes, begangen am 20. Juni 2018 in C.________. und gestützt darauf sowie auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I.A.1.-5. hiervor sowie in Anwendung der