33 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 5. August 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand, qualifiziert begangen am 6. Mai 2019 in C.________ (2,1 g/kg), 2. des Führens eines Motorfahrzeuges trotz entzogenem Führerausweis, mehrfach begangen - am 9. Januar 2019 in E.________, - am 6. Mai 2019 in C.________,