25. Amtliche Entschädigungen 25.1 Allgemeine Ausführungen Zu den Verfahrenskosten gehören grundsätzlich auch die Kosten der amtlichen Verteidigung (Art. 422 Abs. 2 Bst. a StPO). Diese werden von der Kammer jedoch praxisgemäss separat ausgewiesen. 25.2 Erste Instanz Für ein Rückkommen auf die unangefochten gebliebene Höhe der amtlichen Entschädigung von Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren besteht kein Anlass. Die in der Honorarnote vom 4. August 2020 (pag. 381 f.) ausgewiesenen Aufwände und Auslagen erscheinen in Anbetracht der Umstände angemessen.