Angesichts des dreimaligen Konsums von Marihuana («weiche Droge») erachtet die Kammer mit Blick auf die VBRS-Richtlinien und in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Busse von insgesamt CHF 115.00 als angemessen. Hiervon sind 2/3, ausmachend rund 75 Strafeinheiten, asperierend zu berücksichtigen. 23.3 Parkieren ausserhalb eines Parkfeldes Für das Parkieren ausserhalb eines Parkfeldes erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Busse von CHF 40.00, asperiert rund CHF 25.00, als angemessen.