Er delinquierte in regelmässigem Rhythmus weiter. Seine finanziellen Verhältnisse können aufgrund der gegebenen Umstände (unregelmässiges Einkommen, hohe Fixkosten, Schulden bzw. Betreibungen und Verlustscheine, Alimente, offene Rechnungen) als unsicher bzw. tendenziell schlecht bezeichnet werden und es gibt keine aktenkundigen Hinweise auf derzeitige stabilisierende persönliche Verhältnisse. Bei einer Gesamtwürdigung all dieser Faktoren muss dem Beschuldigten eine Schlechtprognose gestellt werden, womit der (teil-)bedingte Strafvollzug ausser Betracht fällt.